Fulda – „Wir reden heute leider oft nicht mehr vom Gesundheitswesen, sondern vom Gesundheitsmarkt“, erklärte der Fuldaer Neurochirurg Dr. Samir Al-Hami, der zahlreiche osthessische Mediziner in den Business Club eingeladen hatte. Die Fachanwältin für Rechtsmedizin, Dr. jur. Karina Hahne, referierte in diesem Rahmen zum Thema „Kooperationen an der Grenze ambulant / stationär“ und präsentierte reformierte Lösungsansätze im Gesundheitsmarkt.
„Am meisten profitieren die Krankenhäuser und am lautesten schreien die Niedergelassenen“, erwähnte Dr. Al-Hami bei der Begrüßung der Fachkräfte. Das MVZ stellt die klassische Institution im Übergang von ambulant und stationär dar. Ebenso bietet es eine Fülle an Kooperationsmöglichkeiten, wie z.B. die gemeinsame Nutzung von OPs, mit Krankenhäusern. „Ich möchte mir mit Ihnen einige ausgewählte Optionen näher ansehen“, erklärte Hahne zu Beginn. Dabei differenzierte die Fachanwältin zwischen Belegärzten, Honorarärzten und Konsilarärzten. Letztere werden dabei hauptsächlich in Hauptabteilungshäusern eingesetzt und bringen zum einen Leistungen in Häusern, in denen keine Fachabteilung vorhanden ist und zum anderen rein quantitativ verstärkende Leistungen.
Hahne sieht vor allem eine Schwierigkeit in der Vergütung der Konsiliarärzte, da Krankenhäuser bislang Hauptleistungen nur durch eigenes Personal erbringen durften: „Bis Ende letzten Jahres gab es große Rechtsunsicherheiten bei den Belegärzten.“ Daraufhin sieht das Versorgungsstrukturgesetz seit dem 1. Januar 2012 vor, dass auch niedergelassene Vertragsärzte Leistungen im Krankenhaus oder in Arztpraxen erbringen können und eine Vergütung dafür erhalten. „Das ist eine revolutionäre Änderung“, weiß Hahne. Nicht zu vergessen bleibt aber, dass Konsiliarärzte auch andere Patienten operieren müssen und nicht nur eigens eingewiesene Patienten im Krankenhaus behandeln dürfen. Ein Konsiliararzt ist zwar freiberuflich, aber bleibt in der organisatorischen Einbindung immer dem Chefarzt unterstellt.
„Wir sind immer sehr leichtsinnig bei Abrechnungsbetrugen“, wies Hahne darauf hin, dass immer eine klare Vereinbarung zwischen dem Patient und der Krankenkasse getroffen werden muss, um dem Arzt keine Täuschung vorwerfen zu können. Konsiliarärzte sind daher nie Vertreter des privatliquidationsberechtigten Chefarztes.
Ein weiterer Schwerpunkt war die Ambulante Spezialfachärztliche Versorgung, wonach Vertragsärzte, MVZs, ermächtigte Ärzte und zugelassene Krankenhäuser berechtig sind, diese auszuführen. „Es gibt eine Fülle von Fragen, die noch geklärt werden müssen“, machte Hahne in diesem Zusammenhang deutlich. Bei den MVZs ist der Kreis der Gründer seit dem 1. Januar 2012 stark eingeschränkt. So können nur noch Vertragsärzte oder Krankenhäuser ein solches gründen und der ärztliche Leiter muss zugleich selbst als angestellter Arzt oder Vertragsarzt tätig sein. Weiterhin sind auch bei der Ausschreibung bei der Übernahme von Vertragsarztsitzen Grenzen gesetzt worden. Interessierte können einen Antrag auf die Ausschreibung an einen Ausschuss bringen, der die Notwendigkeit der Versorgung durch die ausgeschrieben Praxis prüft.
Nach zahlreichen Paragraphen und Informationen war sich auch Dr. Al-Hami sicher: „Das war eine Menge an Informationen, die auch für uns Mediziner schwer zu verdauen sind.“ Einige Gäste berichteten anschließend über ihre Erfahrungen und die Zusammenarbeit zwischen Niedergelassenen und den MVZs. „Ich denke die Diskussion über MVZs wird sich in Zukunft entspannen“, so Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Menzel, Sprecher des Vorstandes vom Klinikum Fulda. Hahne gab zum Schluss eine positive Einschätzung zum Fortbestand der MVZs: „Das Institut MVZ hat sich bewährt und der Trend ein MVZ zu errichten ist im Kommen.“


(Quelle: osthessen-sport.de | Svenja Müller)